Reformierte Landeskirche investiert in die digitale Seelsorge
Die Jahresrechnung 2022 der Reformierten Kirche Kanton Luzern weist einen Ertragsüberschuss von rund 149‘000 Franken aus. 100‘000 Franken daraus werden in die Stärkung der digitalen Seelsorge, in die Wirtschaftsdiakonie und die Mitgliederkommunikation investiert. Die Reformierte Kirche reagiert damit auf die herausfordernden Zeiten. Zudem gehen 20‘000 Franken an das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS).
Der betriebliche Ertrag der Reformierten Kirche Kanton Luzern ist im Jahr 2022 mit 2,3 Millionen Franken um 6,3 Prozent höher als budgetiert ausgefallen. Der Aufwand hat sich auf 2,15 Millionen Franken belaufen, so dass ein Ertragsüberschuss von 149‘159 Franken resultiert. Aufgrund des erfreulichen Rechnungsergebnisses stellte der Synodalrat der Synode – dem 60-köpfigen Parlament – Antrag für eine Rückstellung von 100‘000 Franken. «Für die Reformierte Landeskirche ist der Überschuss die Chance, in innovative Massnahmen zur Stärkung der Seelsorge in herausfordernden Zeiten zu investieren. Wir befinden uns in schwierigen Zeiten nach drei krisengeprägten Jahren und sich überlagernden Krisen. Menschen sind verunsichert, das Vertrauen ist angeschlagen und viele sorgen sich existentiell um die Zukunft. Lebens- und Sinnfragen beschäftigen. Dies zeigt sich in der hohen Nachfrage an Seelsorgeangeboten. Die Kirche ist in solchen herausfordernden Zeiten gefragt und gibt Halt sowie Orientierung. Gleichzeitig verzeichnen wir rekordhohe Austrittszahlen. Mit der Investition in die digitale Seelsorge, in die Wirtschaftsdiakonie und in die Mitgliederkommunikation setzen wir ein Zeichen», sagte Synodalratspräsidentin Lilian Bachmann an der Synode im Kantonsratssaal.
Per sofort starten
Der Synodalrat stellte die drei Massnahmen zur Verwendung der Rückstellung in der Höhe von 100‘000 Franken vor. Dies sind die folgenden:
- Digitale Seelsorge: Der niederschwellige Zugang für das vertrauliche, bedingungslose, unentgeltliche sowie professionelle Angebot erweitern – ergänzend zur bestehenden Seelsorge vor Ort in den Kirchgemeinden, Spitälern, Gefängnissen, Psychiatrie, Hochschule usw.
- Wirtschaftsdiakonie: Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Kantons Luzern rund um die solidarische Gemeinschaft intensivieren
- Kommunikation: Mit Mitgliedern und Befragung zum Thema Seelsorge
Die Synode genehmigte die Jahresrechnung 2022 mit der Rückstellung von 100‘000 Franken, der Spende in der Höhe von 20‘000 Franken an das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS) und der Zuweisung von rund 29‘000 Franken in das Eigenkapital. Damit die drei Massnahmen in den herausfordernden Zeiten per sofort im Jahr 2023 gestartet werden können, beantragte der Synodalrat der Synode von der Rückstellung in der Höhe von 100‘000 Franken eine Budget- und Ausgabebewilligung im Umfang von maximal 50‘000 Franken in Form eines Nachtrags- und Sonderkredits. Auch diesem stimmte das Parlament zu.
Beatrice Barnikol als neue Synodepräsidentin gewählt
Fritz Bösiger hat von 2021 bis 2023 die Synode präsidiert. Als deren Vizepräsidentin amtete Beatrice Barnikol. Nach zwei Jahren endet die Präsidialphase von Fritz Bösiger turnusgemäss per Ende Juni. Die Religiös-Soziale Fraktion hat Beatrice Barnikol zur Wahl als Synodepräsidentin vorgeschlagen. Die Synodalen haben sie mit Applaus gewählt. Als Vizepräsident hat die Fraktion Land Pfarrer David van Welden zur Wahl vorgeschlagen. Auch er wurde unter Applaus gewählt. Das neue Synodepräsidium startet am 1. Juli 2023. Die Synodalen haben Fritz Bösiger unter grossem Applaus für sein Engagement gewürdigt. Als neue Synodale wurde Katharina Murri in Pflicht genommen. Weiter hat die Synode Axel Achermann, Ruth Heiniger, Christov Rolla und Priska Studer als Stimmenzählende gewählt.
Teuerungsausgleich für die Löhne
Mit dem neuen Personalgesetz wurde im Jahr 2018 für die Angestellten der landeskirchlichen Organisation und der Kirchgemeinden erstmals ein einheitliches Besoldungssystem eingeführt. Ein Ziel unter weiteren war, eine Vereinheitlichung der Löhne zu schaffen und damit interne Lohngerechtigkeit herbeizuführen. Im November 2022 hat die Synode das Modell zum Ausgleich der Teuerung verabschiedet. Erstmals hat die Synode deshalb über den Teuerungsausgleich zur Erhaltung der Kaufkraft der Löhne aller Angestellten per 1. Januar 2024 befunden. Der Beschluss betrifft die Löhne der Angestellten der Landeskirche und der Kirchgemeinden. Die Synode hat einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 4 Prozent befunden, womit die seit April 2018 bis Februar 2023 aufgelaufene Teuerung von fast 5 Prozent teilweise ausgeglichen wird.