Reformierte Landeskirche hat trotz Unsicherheiten genau budgetiert
Der betriebliche Ertrag der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern ist im Jahr 2021 mit 2,23 Millionen Franken um 3,6 Prozent höher als budgetiert ausgefallen.
Der Aufwand hat sich auf 2,19 Millionen Franken belaufen, sodass ein Ertragsüberschuss von 44‘627 Franken resultiert. Aus diesem Überschuss spendet die Landeskirche 20‘000 Franken an das HEKS – zusätzlich zur Jubiläumsspende von 15‘000 Franken.
Synodepräsident Fritz Bösiger begrüsste die anwesenden Mitglieder des 60-köpfigen reformierten Parlaments, den Synodalrat und die Gäste nach mehr als zwei Jahren erstmals wieder im Kantonsratssaal. Ein besonderer Gruss ging an Dr. Walter Schmid, Präsident Stiftungsrat HEKS. Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz feierte sein 75-jähriges Bestehen und zugleich auch 60 Jahre «Brot für alle». Die beiden Hilfswerke haben im Jahr 2021 fusioniert. Die Reformierte Landeskirche überreichte anlässlich der Jubiläen eine Spende in der Höhe von 15‘000 Franken. «HEKS unterstützt in über 30 Ländern auf vier Kontinenten Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung von Armut und Ungerechtigkeit und setzt sich für ein Leben in Würde ein. Als solidarisch-kirchliche Gemeinschaft setzen wir uns nah und fern zusammen für alle Menschen ein. Die Spende ist ein kleines Dankeschön für 75 Jahre humanitäres Wirken. Das passt zu eurer Haltung – mit Kleinem Grosses bewirken», sagt Synodepräsident Fritz Bösiger zur Übergabe der Spende.
Jahresrechnung 2021
Der betriebliche Ertrag der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern ist mit 2,23 Millionen Franken um rund 77‘000 Franken oder 3,6 Prozent höher als budgetiert ausgefallen. Der betriebliche Aufwand lag mit 2,19 Millionen Franken um rund 76‘000 Franken oder 3,3 Prozent unter dem Budget. Statt des budgetierten Aufwandüberschusses von 151‘500 Franken resultierte ein Ertragsüberschuss von total 44'627 Franken. Die Synode hat die Jahresrechnung 2021 genehmigt und zugestimmt, dass 24‘627 Franken des Überschusses als Vermögenszunahme dem Eigenkapital gutgeschrieben und 20‘000 Franken an das HEKS gespendet werden. Das Eigenkapital beträgt damit neu rund 2,5 Millionen Franken.
Beitritt Verein Deutschschweizer Jugendkirchentag
Alle zwei Jahre soll in der Deutschschweiz ein «Jugendkirchentag» über die Dauer eines Wochenendes von Freitag bis Sonntag mit rund 3‘000 Teilnehmenden stattfinden. Hauptzielgruppe sind 14 bis 20-Jährige. Eine erste Austragung ist in der Region Zürich-Schaffhausen für 2024 geplant. 2026 ist die Zentralschweiz vorgesehen. Organisatorisch wird ein Trägerverein die Jugendkirchentage verantworten. Die Synode hat dem Beitritt der Landeskirche als Gründungsmitglied des Vereins zugestimmt.
Teuerungsausgleich für die Löhne
Mit dem neuen Personalgesetz wurde im Jahr 2018 für die Mitarbeitenden der landeskirchlichen Organisation und der Kirchgemeinden erstmals ein einheitliches Besoldungssystem eingeführt. Ein Ziel unter weiteren war, eine Vereinheitlichung der Löhne zu schaffen und damit interne Lohngerechtigkeit herbeizuführen. Die Synode hat an ihrer ersten Lesung der Teilrevision des Personalgesetzes einem Teuerungsausgleich zugestimmt, welcher bisher nicht bestanden hat. Im Hinblick auf die zweite Lesung an der Herbstsynode 2022 hat das Parlament einem alternativen Modell zur Berechnung sowie der Festlegung des Teuerungsausgleichs zugestimmt, welches dem Synodalrat als Grundlage für die Erarbeitung der Vorlage dient.
Pensum Synodalrat
Mit der in der neuen Kirchenverfassung vorgesehenen Verkleinerung des Synodalrats von sieben auf fünf Mitglieder erfolgte 2019 eine Reduktion des Gesamtpensums des Synodalrats von 200 auf 150 Stellenprozente. Auch weitere organisatorische Veränderungen der Geschäftsstelle waren damit verbunden. Drei Jahre später zeigte eine unabhängige externe Organisationsanalyse auf, dass die Ratsarbeit mit dem aktuellen Gesamtpensum nicht erbracht werden kann und empfahl eine Erhöhung um 20 Prozent. Die Synode stimmte der Teilrevision des Synodebeschlusses über die Entschädigung des Synodalrats zu und genehmigte damit die Erhöhung des Gesamtpensums des Synodalrats auf 170 Stellenprozente.
Genehmigung Kirchgemeindeordnungen
In Umsetzung des neuen Organisationsgesetzes vom 28. Mai 2019 müssen die Kirchgemeinden der Luzerner Landeskirche bis spätestens 30. Juni 2022 ihre Kirchgemeindeordnungen dem neuen Gesetz anpassen und erlassen. Die Synode hat diese zu genehmigen und dabei zu prüfen, ob die getroffene Regelung mit dem übergeordneten staatlichen und kirchlichen Recht übereinstimmt. Die Synode folgte dem Bericht und Antrag des Synodalrats und genehmigte die Kirchgemeindeordnungen der Reformierten Kirchen Escholzmatt, Hochdorf, Horw, reiden und Umgebung, willisau-Hüswil und wolhusen.
Medienmitteilung zur Reformierten Synode vom 19. Mai 2022
Bild v.l.: Die landeskirchliche Jubiläumsspende übergeben und erhalten haben: Beatrice Barnikol (Vizepräsidentin der Synode), Fritz Bösiger (Synodepräsident), Dr. Walter Schmid (Präsident Stiftungsrat HEKS), Lilian Bachmann (Synodalratspräsidentin) und Florian Fischer (Vizepräsident den Synodalrats).