Coronavirus: Empfehlungen zur Zertifikatspflicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 beschlossen, dass ab Montag, 13. September 2021, im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht gilt.
Das Zertifikatserfordernis gilt auch für Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Abdankungen in Innenräumen, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen. Unter 50 Teilnehmenden können diese wie bis anhin und somit ohne Zertifikatspflicht durchgeführt werden. Mit der ab heute geltenden Zertifikatspflicht stellen sich verschiedene Fragen in der Praxis unseres kirchlichen Alltags. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Gottesdiensten. Im Infobrief 42 sind die Empfehlungen erläutert und es finden Informations- sowie Fragestunden statt.