Coronavirus: Bundesrat hebt die letzten Massnahmen der besonderen Lage auf
Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 30. März 2022 eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit in den nächsten Monaten für wenig wahrscheinlich erachtet und dementsprechend die Rückkehr in die normale Lage beschlossen.
Die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig sind. Der landeskirchliche Corona Krisenstab zieht sich mit dieser Übergangsphase vorerst zurück, bleibt allerdings bestehen und verfolgt das Geschehen weiter.