Coronavirus: Aktuelle Informationen zur Zertifikatspflicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 beschlossen, dass ab Montag, 13. September 2021, im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht gilt.
Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern und den nach wie vor steigenden Infektionszahlen. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet und betrifft auch Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Abdankungen in Innenräumen ab 50 Personen. Die wichtigsten geltenden Schutzmassnahmen sind im Infobrief 41 zusammengefasst.